VERHINDERUNGSPFLEGE

WIR UNTERSTÜTZEN SIE!

Wenn Sie selbst durch die Pflege eines Angehörigen in Anspruch genommen sind und für ein paar Stunden, Tage oder Wochen Entlastung brauchen, ist die Verhinderungspflege die geeignete Möglichkeit um neue Kraft zu tanken.

Die Kosten werden von der Pflegekasse bis zu einer bestimmten Höhe übernommen. Vorausgesetzt, der oder die Pflegebedürftige wird bereits seit sechs Monaten in der häuslichen Umgebung gepflegt. Bei Empfängern von Pflegegeld tritt die Leistung der Verhinderungspflege an die Stelle des Pflegegeldes. Für den ersten und den letzten Tag der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld noch bezahlt.

Bei stundenweiser Verhinderungspflege bleibt unter Umständen das Pflegegeld erhalten. Bei Empfängern von Pflegesachleistungen kann die Verhinderungspflege zusätzlich ausgeführt werden. Wenn Sie interessiert sind, sprechen Sie einfach mit uns. Wir übernehmen gerne auch vorübergehend die Pflege Ihres Angehörigen und helfen Ihnen mit der Beantragung bei Ihrer Pflegekasse.
Tel. 0821/455 86-0